Eigenheimrente · ab 1. Januar 2027
Die neue Wohnriester-Förderung ab 2027
Ab 30 Euro im Monat gibt es 180 Euro im Jahr vom Staat dazu, und bis zu 300 Euro je Kind. Das alles ohne Einkommensgrenze, ab 1. Januar 2027. Neu auch für Selbstständige und Beamte. Das sollten Sie sich nicht entgehen lassen. Ich berate Sie gerne zu den Möglichkeiten.
Das Gespräch kostet Sie nichts. Kommt ein Vertrag zustande, erhalte ich von der Bausparkasse eine Vergütung.
im Lambrechter Tal
Gewerbeordnung
Aufsicht: IHK für die Pfalz · Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz)
Was sich ab 2027 ändert
Mehr Zulage, einfacher gerechnet
Bisher musste man vier Prozent des Bruttoeinkommens einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen — wer gut verdiente, ging oft leer aus. Ab 2027 gilt eine feste Staffel: Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr legt der Staat die Hälfte drauf, auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro ein Viertel. Zusammen bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr.
Offen für mehr Menschen
Selbstständige und Beamte können erstmals selbst fördern lassen, eine Einkommensgrenze gibt es nicht. Wer beim Vertragsabschluss jünger als 25 ist, bekommt einmalig 200 Euro obendrauf. Für jedes Kind kommen bis zu 300 Euro im Jahr dazu — egal, in welchem Jahr es geboren ist.
Ein Beispiel, damit es greifbar wird
-
Sie zahlen 30 Euro im Monat
Das sind 360 Euro im Jahr. Der Staat legt 180 Euro Grundzulage dazu. Mit zwei Kindern können bis zu 600 Euro Kinderzulage hinzukommen.
-
Sie zahlen 150 Euro im Monat
Das sind 1.800 Euro im Jahr — die Obergrenze der Staffel. Dann sind es 540 Euro Grundzulage, plus Kinderzulage, plus gegebenenfalls der Bonus für Berufseinsteiger.
-
Was das Beispiel nicht sagt
Es ist eine Rechnung nach dem Gesetzestext, keine Zusage. Ob Sie zulagenberechtigt sind, welche Beiträge zu Ihnen passen und wie die Steuer wirkt, klären wir am Telefon anhand Ihrer Situation.
Stand 11. September 2026. Grundlage: Altersvorsorgereformgesetz, Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026; Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums vom 5. Mai 2026.
Was das für Ihr Eigenheim heißt
Das geförderte Guthaben dürfen Sie weiterhin für die eigene Immobilie nutzen: als Eigenkapital beim Kauf, zum Tilgen eines Darlehens oder im Bausparvertrag. Wer heute noch nicht kauft, spart mit Zulage sein Eigenkapital an — und hat in ein paar Jahren mehr in der Hand, wenn es losgeht. Die spätere Besteuerung des Wohnförderkontos wird einfacher: Die jährliche Aufzinsung entfällt, versteuert wird über fünf statt zwanzig Jahre.
Transparenz
Womit ich mein Geld verdiene
Die Beratung kostet Sie nichts.
Schließen Sie über mich einen Bausparvertrag mit Wohnriester-Förderung ab, erhalte ich von der Bausparkasse eine Vergütung. Deshalb nenne ich mich nicht unabhängig. Ich arbeite mit mehreren Anbietern und sage Ihnen, welcher zu Ihrem Vorhaben passt — und wann keiner passt.
Die Zulagen setzen voraus, dass Sie zulagenberechtigt sind und den Eigenbeitrag leisten. Wird das Guthaben später nicht für die eigene Immobilie oder die Altersvorsorge verwendet, fordert der Staat die Förderung zurück. Ich bin als Vermittler nach § 34c, § 34d und § 34i der Gewerbeordnung zugelassen. Alles Weitere steht in meiner Erstinformation.
Drei Fragen, die jetzt kommen
Kann ich jetzt schon anfangen?
Die neue Förderung gilt für Verträge ab dem 1. Januar 2027. Vorbereiten können wir Ihren Vertrag schon jetzt, damit er zum Stichtag steht. Ein Riester-Vertrag, den Sie 2026 abschließen, läuft noch nach den alten Regeln.
Ich habe schon einen Riester-Vertrag. Was passiert damit?
Er bleibt bestehen und wird weiter gefördert. Ob ein Wechsel oder ein zweiter Vertrag für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrem Vertrag ab — das schauen wir uns gemeinsam an.
Ich bin selbstständig — lohnt sich das für mich?
Neu ist, dass Sie überhaupt dürfen. Ob es sich lohnt, hängt an Ihrem Vorhaben: Wer in den nächsten Jahren kaufen oder bauen will, spart mit Zulage sein Eigenkapital an. Ich rechne es mit Ihnen durch.
Lassen Sie uns reden, bevor 2027 anfängt
Termin aussuchen — ich rufe Sie anRund 30 Minuten am Telefon, kostenfrei und unverbindlich.
Frank Schlieker — Finanzierungsvermittler, Frankeneck. Seit 1996 im Geschäft, Erlaubnisse nach § 34c, § 34d und § 34i der Gewerbeordnung; als Immobiliardarlehensvermittler und Versicherungsmakler im Vermittlerregister eingetragen. Erreichbar unter 06325 184170 oder info@frank-schlieker.de.